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"Richtervorbehalt contra Gefahr im Verzug"
Im Kern geht es um das Erfordernis einer richterlichen Entscheidung bei polizeilichen Maßnahmen wie z. B. der Anordnung einer Blutprobe gem. § 81a Abs. 2 StPO. Hier kommt es aktuell immer wieder zu Diskussionen, bei welchen Fallkonstellationen eine Anordnung des Polizeibeamten ausreicht oder wann eine richterliche Anordnung eingeholt werden werden muss.
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Flyer und Programm können Sie hier abrufen.
Hochkarätige Referenten haben bereits zugesagt. Diskutieren Sie u.a. mit
- Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
- Karl-Heinz Posthoff, Vorsitzender Richter des 3. Strafsenats am OLG Hamm und
- Dr. med. Wolfgang Mattig, Leiter des Brandenburgischen Landesinstitutes für Rechtsmedizin
und nutzen Sie die Möglichkeiten, Sich gleich hier online anzumelden!
Für die Teilnahme am Symposium werden keine Gebühren erhoben!




